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Gen2V2 - Kurierdienst Manfred Bruns e.Kfm.

Neue Regeln zu Tachografen, gemäß des 2020 von der Europäischen Kommission verabschiedeten Mobilitätspakets, sorgen für eine wichtige Änderung, die Transportunternehmer beachten müssen: Mit dem Stichtag des 21. August 2023 beginnt die schrittweise Verpflichtung zum Einbau einer neuen Version der Smarten Tachografen (Gen2V2) in Nutzfahrzeugen. Die technischen Neuerungen sollen dabei helfen, negative Entwicklungen im Wettbewerb und bei den Arbeitsbedingungen abzuwehren. Zudem werden diesbezüglich verbesserte EU-einheitliche Regeln für das Straßentransportgewerbe eingeführt. Änderungen zur Bekämpfung illegaler Kabotage und dem Missbrauch von Lenk- und Ruhezeiten treten somit in Kraft.

Die neuen Versionen des Smart Tachografen und/oder Updates bieten eine leistungsfähigere und zeitlich längere Datenerfassung, eine detailliertere Aufzeichnung bezüglich der Ladungen, sowie eine automatische Dokumentation von Grenzübertritten und Be- und Entladepositionen. Zusätzlich wird die einfachere Übertragung von Tacho- und Fahrerdaten, sowie eine verbesserte Verschlüsselung von Downloads gewährleistet.

Da nach und nach alle in Betrieb befindlichen Nutzfahrzeuge von Transportunternehmen auf den neuen Gen2V2 Standard umgerüstet werden müssen, ist es ratsam sich zeitnah mit den neuen Vorschriften auseinanderzusetzen.