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Wie wird eigentlich die Buchhaltung im Transportbereich gehandhabt?

Die Transportbranche beinhaltet viele anfallende Kostenblöcke. Neben den Personalkosten gehören dazu unter anderem:

  • Treibstoffkosten
  • Spezifische Versicherungen
  • IT-spezifische Kosten
  • Verwaltungsgebühren (z.B für die Erneuerung von ADR-Scheinen)
  • Fahrzeugwartung
  • Mautgebühren

Im Transportwesen werden Personen und Güter transportiert werden. Dadurch fallen entsprechend hohe Kosten für Treibstoff, Wartung der Fahrzeuge, sowie für weitere Bereiche an. Hier unterscheidet sich die Transportbranche deutlich von anderen Verkehrsbereichen, in denen Fahrzeuge einfach weniger benutzt. Saisonal und je nach Auftragslage können generierten Einnahmen unter Umständen stark schwanken, was bei der Finanzplanung und Buchhaltung berücksichtigt werden muss. Zudem gilt es, speziellen Vorgaben und Abgaben, sowie steuerlichen Anforderungen zu beachten, die der Gesetzgeber an Transportunternehmen stellt.

Innerhalb des Transportgewerbes und der Logistik ist die Vorfakturierung (Rechnungserstellung) üblich. Rechnungen werden vor der Kommissionierung (Zusammenstellung) der Waren erstellt. Logistiker bevorzugen diese Form der Rechnungslegung, um eine zügige Auftragsabwicklung zu gewährleisten. Unternehmen anderer Branchen wie beispielsweise Versandhäuser und Baufirmen bevorzugen die Nachfakturierung. Sie legen die Rechnung der Ware bei oder schicken diese nachträglich per Brief oder E-Mail. Diese Form der Leistungsabrechnung ist bei umfangreichen Lieferungen, oder Projekten mit größerem Planungsaufwand normal.

Seit Anfang 2024 greifen schrittweise neuen gesetzlichen Regelungen für den Rechnungsverkehr, in Form der sogenannten E-Rechnung. Ab 2025 ist diese Pflicht.

Mehr dazu siehe hier:

E-Rechnung erklärt

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