Mobilitätspaket 2025
Smart-Tachografen und Kontrollen
Seit dem 1.1.2025 müssen grenzüberschreitende Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen mit Smart-Tachografen Gen2V2 ausgerüstet sein, sofern sie bisher analoge oder digitale Geräte (bis Juni 2019) nutzten. Für Fahrzeuge mit Smart-Tacho Version 1 gilt eine Nachrüstfrist bis 19.8.2025. Ab 1.7.2026 erfasst die Pflicht auch Fahrzeuge über 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr. Verstöße drohen Bußgelder bis 1.500 € in Deutschland, in anderen Ländern wie den Niederlanden bis 4.400 €
Digitale Führerscheine
Die 4. EU-Führerscheinrichtlinie sieht bis Ende 2030 einen einheitlichen digitalen Führerschein vor, der in der EU-Digital-Wallet gespeichert wird. Die Mitgliedstaaten müssen den physischen Führerschein weiterhin anbieten
. Gültigkeit:
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Pkw/Motorräder: 15 Jahre (10 Jahre, wenn als Personalausweis genutzt)
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Lkw/Busse: 5 Jahre, mit optionaler Verkürzung ab 65 Jahren
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Gesundheitschecks: Keine verpflichtenden Untersuchungen ab 70 Jahren. Staaten können zwischen ärztlicher Untersuchung oder Selbstbeurteilung wählen
Lenk- und Ruhezeiten
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Mitführungspflicht: Ab 31.12.2024 müssen Nachweise für den aktuellen Tag plus 56 vorherige Tage im Fahrzeug vorliegen
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Ruhezeiten: Wochenruhe im Fahrzeug ist untersagt, um Erholung zu garantieren
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