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ENS. Möglichkeiten zwischen Großbritannien und der EU

Am 31. Oktober 2024 lief die Brexit-Übergangsregelung aus. Von nun an sind summarische Eingangsanmeldungen (ENS) bei Lieferungen aus der EU in das Vereinigte Königreich (ohne Nordirland) erforderlich. Die ENS muss bei der ersten Eingangs- oder Ausgangszollstelle abgeben werden, wenn Waren aus oder in das Zollgebiet der Union verbracht werden. Diese Anmeldungen kommen zu den erforderlichen Zoll- bzw. Transitanmeldungen hinzu.

Inhalte des ENS:

  • Ablader / Befrachter (oder EORI Nummern)

  • Meldeanschrift

  • Warenbeschreibung (Art der Packstücke (Code))

  • Packstückzahl

  • Container- und Siegelnummer

  • Bruttowarengewicht (in Kilogramm)

  • UN Code für Gefahrgut

  • Zahlungsweise der Beförderungskosten

Die ENS zwischen Großbritannien und der EU kann zu aufwändigen logistischen Komplikationen führen. Zudem kann sich der Wechselkurs zwischen dem britischen Pfund und dem Euro auf die Preisgestaltung auswirken, was zusätzliche Schwierigkeiten in sich birgt. Grenzkontrollen können grundsätzlich zu längeren Wartezeiten führen.

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