Was regelt ein Speditionsvertrag?
Der Speditionsvertrag ist eine dem Frachtvertrag ähnliche Vertragsart, die in § 453 HGB (Handelsgesetzbuch) geregelt ist.
Der Spediteur und Versender vereinbaren, dass der Spediteur im Rahmen einer Geschäftsbesorgung den Versand eines Gutes übernimmt.
Spediteure haben weitreichende Pflichten als ein Frachtführer. Ein Versand ist von diesen komplett zu organisieren. Die Spedition organisiert die Beförderungsmittel, wählt die ausführenden Transportunternehmer oder Frachtführer aus und sorgt für eine angemessene Versicherung des Transportguts. Auch ist die Kennzeichnung, Verpackung, Verladung, sowie die Zollbehandlung ein Teil der Pflichten einer Spedition, sofern dies vertraglich vereinbart wird. Der Versender hingegen muss dem Spediteur sämtliche Unterlagen und Informationen zum das Transportgut übergeben und auch gegebenenfalls auf Gefahrgut hinweisen. Falls der Spediteur nicht für die Verpackung und Kennzeichnung zuständig ist, ist der Versender dafür verantwortlich.
Mit Übergabe des Transportgutes an den Frachtführer ist der Versender verpflichtet, die vereinbarte Vergütungen zu zahlen (§ 457 HGB). Der Spediteur wird als Frachtführer und nicht als Spediteur behandelt, wenn er selbst die Sendung von A nach B transportiert, oder wenn ein Festpreis für die Beförderung vereinbart wurde. Der Spediteur haftet für Verluste oder Schäden an der Fracht nach §§ 461, 462 HGB, die im Rahmen des Transports durch Frachtführer oder ihn selbst entstehen. Forderungen, insbesondere auf die Zahlung des Speditionsentgelts, beinhalten auch ein gesetzliches Pfandrecht am Speditionsgut.
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